Dienstag, 24. April 2012

Einrede der Unverhältnismäßigkeit nach Rücktritt

Durch den Rücktritt vom Vertrag wird dieser in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt, sodass die vom Käufer (urspr.) verlangte Nacherfüllung in Form der Nachbesserung nicht mehr möglich ist. Nach dem Rücktritt vom Vertrag war der Verkäufer somit mit der Einrede der Unverhältnismäßigkeit ausgeschlossen (OLG Celle, NJW-RR 2007, 353, 354).

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