Mittwoch, 11. April 2012

Umsatzsteuerschuld des Leistungsempfängers nach § 13 b UStG

Gemäß § 13 b Abs. 2 S. 2 UStG schuldet in den in § 13 b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG genannten Fällen der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, der Leistungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 erbringt. Gemäß Nr. 13 b.1 Abs. 14 UStAE ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er eine Freistellungsbescheinigung im Sinne von § 48 b EStG verwendet, auch wenn er tatsächlich kein bauleistender Un-ternehmer ist. Gem. § 13 b Abs. 1 entsteht die Umsatzsteuerpflicht spätestens mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen