Freitag, 13. April 2012

Gerichtlicher Vergleich mit Ratenzahlungsvereinbarung

So sieht (bis auf Ziff. 2) ein klassischer Vergleich mit Ratenzahlungsvereinbarung (vielen Dank hierfür an Rechtsanwältin Carolin Rogoz aus Hersbruck von der Kanzlei Stenz & Rogoz) aus:

1. Die Beklagte zahlt an die Klägerin xxxxxx,xx € auf die Hauptsache.
2. Die Beklagte zahlt darüberhinaus an die Klägerin weitere xxxx,xx € auf die Zinsen.
3. Der Beklagten wird nachgelassen, die vorstehenden Beträge in gleichen monatlichen Raten zu je xxx,xx €, zahlbar jeweils am 01. jeden Monats, beginnend am 01.xx.20xx, zu tilgen. Die Zahlung hat unter Angabe des Aktenzeichens XXX auf das Konto der Prozessbevollmächtigten der Klägerin bei der XXX zu erfolgen. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung der jeweiligen Rate ist der Eingang des Geldes auf vorbenanntem Konto.
4. Kommt die Beklagte mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 10 Kalendertage in Rückstand, wird der gesamte dann noch offenstehende Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig und ist in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits sowie dieses Vergleiches trägt die Beklagte zu xx %, die Klägerin zu xx %.
6. Damit sind sämtliche wechselseitigen streitgegenständliche Ansprüche abgegolten und erledigt.

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