Freitag, 3. Mai 2013

OLG Nürnberg in Sachen Fentanyl

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat im April 2013 eine Grundsatzentscheidung zur sog. „nicht geringen Menge“ des Wirkstoffs Fentanyl getroffen. Es schloss sich der Ansicht der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth an, wonach die nicht geringe Menge erst bei 75 mg anzusetzen sei. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wollte den Grenzwert herabsetzen auf 15 mg.

 

Bei Fentanyl handelt es sich um ein sehr wirksames Schmerzmittel, das über Pflaster angewendet wird. In der BtM-Szene werden die Pflaster größtenteils ausgekocht. Der Sud wird  gespritzt. Nachdem die Dosierung kaum abgeschätzt werden kann, kann der Konsum sehr leicht tödlich enden. Allein in Nürnberg starben im Jahr 2012 sechs Personen an einer Überdosis.