Montag, 3. Juni 2013

Kein Rechtsmittel gegen d. Ablehnung d. Einholung eines weiteren Gutachters

Der BGH hat die in der OLG-Rechtsprechung streitige Rechtsfrage, ob ein Rechtsmittel gegen die richterliche Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachters im OH-Verfahren gegeben ist, verneint (Beschluss vom 09.02.2010, Az.: VI ZB 59/09). Begründet wird dies damit, dass weder im Gesetz bestimmt ist, dass gegen eine solche Entscheidung die sofortige Beschwerde statthaft ist noch es sich um eine von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO erfasste Entscheidung handelt.