Mittwoch, 27. Juni 2012

§ 10 AGB des Quelle BaufiQuick ist wirksam

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat über die Wirksamkeit von § 10 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge Tarif Q6 befinden müssen ("Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Dalehensgebühr in Höhe von 2,0 vom Hundert des Bauspardarlehens fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen") und festgestellt, dass die Regelung gesetzeskonform ist (Beschluss vom 24.04.2012, Az.: 6 S 292/12).