Dienstag, 15. Mai 2012

Flugrost bei Fiat 500

Aus einem Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 24.04.2012 (6 O 7998/11):

"Der Sachverständige hat zu Flugrost ausgeführt, dass dieser grundsätzlich bei allen Fahrzeugen ein Problem darstellen kann, bei weißen oder hellen Fahrzeugen jedoch stärker auffalle. Durch Verwendung einer Spezialpolitur konnte bei der Fahrzeugbesichtigung auch eine Reinigung eines abgeklebten Teilbereichs am streitgegenständlichen Fahrzeug vorgenommen werden, was auch die weiteren Ausführungen des Sachverständigen stützt, dass bei Flugrost lediglich ein optischer Mangel vorliegt, wobei ein "Hineinfressen" in den Lack durch die den Flugrost verursachenden Metallpartikel nicht stattfindet. Damit fehlt es aus Sicht des Gerichts bereits an einem Lackschaden, der unter die von der Beklagten gewährte Lackgarantie fallen würde. Der Sachverständige hat ferner als mögliche Ursache der Flugrosterscheinungen am streitgegenständlichen Fahrzeug den Bremsabrieb des Fahrzeugs verneint. Damit scheidet auch ein Mangelanspruch der Klägerin aus." Berichtet von Rechtsanwälten Stenz & Rogoz (Hersbruck).

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