Sehr schön zusammengestellt und auf dem neueste Stand hat die Kanzlei Stenz & Rogoz, welche Belehrungsmängel auch 2018 noch zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen führen:
https://www.kredit-widerrufen.com/das-wichtigste/10-h%C3%A4ufige-belehrungsm%C3%A4ngel/
Betroffen sind insbesondere Darlehensverträge, die mit der Sparkasse und der DSL-Bank geschlossen wurden.
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