Mittwoch, 10. Juni 2015

OLG Nürnberg entscheidet über die Widerrufsbelehrung der Sparkassen

Wie die Rechtsanwälte Stenz & Rogoz auf ihrer Homepage www.kredit-widerrufen.com mitgeteilt haben, wird das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 14 U 2439/14) am 05.10.2015 über eine besonders häufig von den Sparkassen verwendete Widerrufsbelehrung verhandeln. Die Besonderheit der Belehrung liegt darin, dass der Kunde in einer Fußnote dazu aufgefordert wurde, die Dauer der Widerrufsfrist selbst (!) zu prüfen. Dem Oberlandesgericht liegt eine klageabweisende Entscheidung der 10. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zugrunde. Ein Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO erging nicht. Es scheint so zu sein, dass sich das OLG Nürnberg den übrigen OLGs in Deutschland anschließen wird und die Widerrufsbelehrung kippt.

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